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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der OBG GmbH (nachfolgend „OBG“) gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen soweit nicht zwischen dem Besteller und OBG schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nicht verbindlich, wenn sie von OBG nicht schriftlich bestätigt werden und gelten in jedem Fall nur für die Bestellung, für die sie getroffen wurden.
1.3 Abweichende Bedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn OBG den Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widerspricht.

2.Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angebote der OBG sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
2.2 Bei mündlicher oder schriftlicher Bestellung ist der Besteller 7 Tage an sein Angebot gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn OBG das Vertragsangebot nicht vorher abgelehnt hat.

3.Preise
3.1 Alle Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste von OBG.
3.2 Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
3.3 Alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Zölle), die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Vertrages außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen, werden vom Besteller getragen.

4.Zahlungsbedingungen/Verzug
4.1 Rechnungen sind innerhalb 10Tage netto ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Auslandslieferungen erfolgen gegen Vorkasse.
4.2 Erteilt der Besteller einen SEPA - Lastschriftauftrag gewährt OBG 2 % Skonto. OBG ist berechtigt, den Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung einzuziehen.
4.3 Der Besteller ist im Verzugsfall verpflichtet, OBG Mahnkosten in Höhe von EUR 3,00 je Mahnung zu ersetzen.
4.4 Bei Zahlungsverzug werden – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche - Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins berechnet.
4.5OBG ist berechtigt weitere Lieferungen zurückzuhalten, wenn der Besteller mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist.
4.6 Gegen Forderungen von OBG kann nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen.

5.Lieferung
5.1 Lieferzeitangaben von OBG sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes geregelt wird. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt oder die Ware an den Spediteur ausgeliefert wurde.
5.2 Verhindert höhere Gewalt (einschließlich Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Unwetter, Rohstoffmangel, gleichgültig, ob diese bei OBG oder bei einem Vertragspartner von OBG eintreten) die Lieferung, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers entsteht hierdurch nicht.
5.3 OBG ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von OBG sofort in Rechnung gestellt werden.

6. Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch im Falle der Versendung von Teillieferungen oder wenn OBG die Versendungskosten übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

 

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum vonOBG.
7.2 Solange die Ware nicht voll bezahlt ist, darf sie weder verpfändet noch zur Sicherheit an Dritte übereignet werden.
7.3 Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs veräußern und verarbeiten.
7.4 Jede Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller oder Dritte erfolgt für OBG. An neu entstehenden Sachen steht OBG das Miteigentum entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes zu.
7.5Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Veräußerung an OBG zur Sicherung ihrer Ansprüche ab, unabhängig davon, ob der Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung veräußert worden ist.
7.6 Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, solange OBG diese Einziehungsermächtigung nicht widerruft.
7.7 OBG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Schätzwert der Sicherheiten im Zeitpunkt des Freigabeverlangens den Wert der zu sichernden Forderungen einschließlich der Kosten um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderung obliegt OBG.

8. Ansprüche wegen Mängeln
8.1 Der Besteller hat die Ware nach Erhalt sofort auf Mängel zu untersuchen und entdeckte Mängel unverzüglich gegenüber OBG schriftlich mit Angabe der Warenbezeichnung und Waren - Chargen - Nummern zu rügen. Werden Mängel erst im Rahmen der Verarbeitung oder Verwendung entdeckt (verdeckte Mängel), so sind diese unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige schriftliche Anzeige, so sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
8.2 Keine Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Beschädigungen, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund unsachgemäßer Lagerung entstehen.
8.3 Bei Sachmängeln hat OBG das Recht nach ihrer Wahl die mangelhafte Ware nachzubessern oder neu zu liefern.
8.4 Der Besteller kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er OBG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und OBG innerhalb der zur Nacherfüllung angemessenen Frist nicht nachgebessert oder neu geliefert hat.
8.5 Das Recht des Bestellers Mängelansprüche geltend zu machen, verjährt in einem Jahr ab Lieferung der Ware.
8.6 Die Mängelansprüche des Bestellers sind vorbehaltlich der Regelung in Nr. 10 (Haftung) abschließend geregelt.

9. Haftung
9.1 Schadens -und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gegen OBG, ihre Organe, gesetzlichen Vertreter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit OBG, ihre Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und/oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung allerdings begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, wennOBG, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen diese Begrenzung des Haftungsumfangs bei jeder Form der Fahrlässigkeit gilt.
9.2 Die Haftung ist ferner dann nicht begrenzt, wenn OBG nach dem Gesetz zwingend haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz und/oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit.

10. Sonstiges
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Gummersbach. OBG
kann auch am Sitz des Bestellers klagen.

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